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Ordentliche KG-Versammlung 2022: 28.11

Liebe Kommanditisten,

ein Termin für die KG-Versammlung 2022 (mit den Zahlen 2021) wurde festgelegt:

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Golfpark München Aschheim GmbH & Co. KG

findet am

Montag, den 28. November 2022 um 19:30 Uhr im Restaurant Green‘s, Fasanenallee 10, 85609 Aschheim,

statt.

Natürlich laden wir hierzu noch gemäß Gesellschaftsvertrag Ziff. 8.2. fristgerecht ein.

voraussichtliche TAGESORDNUNG:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht der Geschäftsführung
  3. Bericht des Beirates
  4. Jahresabschluss 2021
  5. Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2021
  6. Entlastung des Beirates für das Jahr 2021
  7. Ergebnisvorschau 2022 und Budget 2023-2024
  8. Abstimmung über das Budget 2023
  9. Anträge
  10. Verschiedenes

 

Aktuell bestehen keine Auflagen aufgrund der Corona Pandemie. Jedoch können im November 2022 wieder Auflagen gelten, um hierfür vorbereitet zu sein, bitten wir Sie

  • sich vorab für die Teilnahme anzumelden (Anmeldeformular wird mit der Einladung als Anhang versandt).
  • möglichst von Vollmachten (Vollmachtsformular wird mit der Einladung als Anhang versandt) Gebrauch zu machen, um größere Ansammlungen oder mögliche Überschreitung der zulässigen Personenanzahl zu verhindern.
  • eine FFP-2 Maske mitzubringen, da ggf. im November 2022 in Innenräumen, zum Beispiel während der KG-Versammlung, eine FFP-2 Masken Pflicht wieder bestehen könnte.

 

Da wir leider nicht alle Kommanditisten persönlich kennen, bitten wir Sie, vorsichtshalber Ihren Lichtbildausweis mitzubringen.

Nichtsdestotrotz kann es aufgrund des dann aktuellen Infektionsgeschehen im Landkreis München jederzeit zu einer Verschärfung der Auflagen oder zu einer kurzfristigen Verlegung bzw. Absage der Gesellschafterversammlung kommen.

Ferner werden wir wieder eine extra Internetseite zur KG-Versammlung 2022 mit allen relevanten Daten und Informationen anlegen.

Alle Informationen (inkl. Link zur o.g. Internetseite) gehen Ihnen rechtzeitig mit der Einladung zu.

Eine virtuelle Durchführung der Versammlung, oder eine Abstimmung im Umlaufverfahren erlaubt die Gesetzgebung bzw. unsere derzeit aktuelle Satzung nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Lang
Geschäftsführer des GPMA